GENERAL RENTAL CONDITIONS


GENERAL RENTAL CONDITIONS

of COFFEE RENT c/o BOSA KAFFEESYSTEME

§ 1 General, scope of application

These General Terms and Conditions (hereinafter referred to as "GTC") apply to all contracts between Coffee Rent - BOSA Kaffeesysteme (hereinafter referred to as "Lessor") and the Lessee. The version of the GTC in force at the time the contract is concluded shall apply. The contract language is German.

§ 2 Nutzung der Mietsache

  1. Die Mietsache wird ausschließlich für den im Vertrag festgelegten Zweck, die vereinbarte Mietdauer und den vereinbarten Mietort dem Mieter zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
  2. Vorbestellte und reservierte Mietsachen, die vom Mieter nicht abgenommen werden, werden dem Mieter grundsätzlich zum vereinbarten Mietpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Sollte die Vermieterin die Mietsachen noch anderweitig vermieten können, trägt der Mieter lediglich den teilweisen Mietausfall.
  3. Die Vermieterin wird sich bemühen, die Terminwünsche des Mieters zu berücksichtigen und die Mietsache rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Eine Garantie für die rechtzeitige Bereitstellung kann jedoch aus logistischen Gründen nicht gegeben werden.
  4. Die vertraglich erlaubte Bezugmenge der Kaffeeautomaten entspricht der maximalen Bezugsmenge der jeweiligen Maschine. Diese Information ist der Produktseite der jeweiligen Maschine zu entnehmen. Jede Tasse, die über die maximale Bezugsmenge hinausgeht, wird mit 0,50 € pro Tasse berechnet.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Der vereinbarte Mietpreis ist bei Rechnungsstellung fällig und durch Überweisung auf das Konto der Vermieterin zu zahlen. Der Fälligkeitstermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot.
  2. Auch wenn die Rechnung auf Wunsch des Mieters an einen Dritten gesendet wird, bleibt der Mieter bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung der Schuldner.

§ 4 Haftung des Mieters für Verlust und Beschädigungen der Mietsache

  1. Der Mieter haftet während der Mietdauer und bei Überschreitung der Mietzeit für den Verlust der Mietsache sowie für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Mitarbeiter, Beauftragte sowie andere Dritte.
  2. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übergabe der Mietsache und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die Vermieterin. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bis zur Rückgabe ordnungsgemäß zu bewachen und in Obhut zu behalten. Die Mietsachen sind entleert zurückzugeben.
  3. Bei Verlust der Mietsache hat der Mieter neben dem Mietpreis einen Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten. Ist eine Reparatur nicht möglich, wird der Wiederbeschaffungswert berechnet. Andernfalls werden die angefallenen Reparaturkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer dem Mieter in Rechnung gestellt.
  4. Für verlorenes oder beschädigtes Zubehör werden folgende Gebühren fällig:
    • Tassen und Teller: 4,50 € pro Stück
    • Gläser: 2,99 € pro Stück
  5. Die Vermieterin behält sich vor, darüber hinausgehende Schäden, einschließlich Mietausfall oder Ersatzbeschaffung, geltend zu machen.
  6. Der Mieter verpflichtet sich, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, die Mietsache für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl oder Verlust zum Wiederbeschaffungswert zu versichern.

§ 5 Rückgabe der Mietsache

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache rechtzeitig an den Abholort zurückzubringen. Bei vereinbarter Lieferung und Abholung hat die Vermieterin die Mietsache innerhalb von zwei Tagen nach Veranstaltungsende abzuholen. Die Mietsache ist entleert zurückzugeben.
  2. Die Abholung der Mietsache erfolgt von Montag bis Samstag zwischen 10:00 und 12:30 Uhr oder nach individueller Absprache. Die Rückgabe muss bis spätestens 12:30 Uhr erfolgen. Für jede angefangene Stunde der Überziehung wird eine Gebühr von 25 € erhoben.
  3. Bei Abholung und Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll über den aktuellen Zustand der Maschine erstellt. Dieses Protokoll muss sowohl vom Mieter als auch von der Vermieterin bestätigt werden.
  4. Wird die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgegeben, kann die Vermieterin für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung in Höhe des Mietzinses zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verlangen.
  5. Nach Rückgabe oder Abholung wird die Mietsache von der Vermieterin geprüft. Festgestellte Schäden werden dem Mieter unverzüglich mitgeteilt. Der Mieter hat eine Woche Zeit, um den festgestellten Schäden zu widersprechen, andernfalls gelten diese als anerkannt.

§ 6 Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch die Nutzung der Mietsache entstehen.

§ 7 Datenschutz

Die Vermieterin erhebt im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten des Mieters und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um diese Daten zu schützen und die geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie unter coffee-rent.de/datenschutz.

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Auf diese AGB sowie den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Vermieterin.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Stand: Juli 2024